Back to table of Contents
Page 3 of 6
WACS Satzungen 2002



    3. Organe

    3.1. Weltbund - Kongress

    In der Regel findet alle zwei Jahre in Form eines Kongresses eine Mitgliederversammlung statt.

    Der Kongress ist mit einer zwölfwöchigen (12) Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung vom Exekutiv-Board einzuberufen.

    Religiöse und landespolitische Themen sind ausgeschlossen.

    Jeder Mitgliedverband kann mit einer ( 1 ) Stimme am Kongress vertreten werden.

    Die von den Verbänden bestimmten offiziellen Delegierten sind dem Exekutiv-Board bis 14 Tage vor dem Kongress schriftlich zu melden.

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Verbandsvertreter delegiert werden können. Die Reisekosten aller Verbandsdelegierten gehen zu Lasten der entsendenden Verbände.

    Verbände, welche verhindert sind, einen eigenen Vertreter zum Kongress zu entsenden, haben das Recht, sich durch einen anderen Mitgliedverband vertreten zu lassen. Dies muss mindestens zwei (2) Wochen vor dem Kongress dem Exekutiv-Komitee gemeldet werden.
    Es kann nur eine ( 1 ) Stimme vertreten werden.

    Der Kongress als höchste Instanz des Weltbundes entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, welche auf der Tagesordnung aufgeführt sind, mit Stimmenmehrheit.

    Das Exekutive-Board oder mindestens 5 stimmberechtigte und anwesende Landesverbände können geheime Abstimmungen verlangen.

    Die Delegierten wählen alle vier (4) Jahre das Exekutive-Komitee, respektive den nationalen Verband, welcher das Exekutiv-Board stellen wird, sowie die jeweiligen Kontinentaldirektoren.

    Statutenänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Kongressteilnehmer.

    Der Kongress entscheidet als letzte Instanz über Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Weltbundes. Den Schiedsspruch haben alle dem Weltbund angehörenden Verbände in demokratischer Weise zu akzeptieren.

    Am Ende eines jeden Kongresses bestimmen die Delegierten den übernächsten Kongressort ( vier Jahre im Voraus ).

    Der folgende Kongressort ( in 2 Jahren ) wird von den Delegierten bestätigt.

    Der Präsident sorgt während des Kongresses für Ruhe und Ordnung.

    Er kann Teilnehmern, welche sich nicht an die Tagesordnung oder an die Statuten halten oder die Versammlung nicht respektieren, das Wort entziehen.

    3.2. Vorstand

    Das Vorstand setzt sich aus dem Exekutiv-Komitee und den Kontinentaldirektoren zusammen. Der Präsident beruft die Sitzungen ein und leitet dieselben. Er ist verpflichtet eine Sitzung einzuberufen, wenn dies drei Mitglieder des Vorstandes verlangen und es die finanzielle Lage des Weltbundes gestattet.

    Der Vorstand tritt üblicherweise einmal pro Jahr zu einer Sitzung zusammen.

    3.3. Exekutiv-Board

    Der Weltbund wird geführt vom Exekutiv-Komitee, welches sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und dem Schatzmeister zusammensetzt.

    Das Exekutiv-Komitee hat seinen Sitz in dem Land, aus welchem der vom Kongress gewählte Präsident stammt. Der Präsident nominiert den Vizepräsident, den Generalsekretär und auf Vorschlag des Schweizer Kochverbandes, den Schatzmeister.

    Das Mandat dauert vier (4) Jahre.

    In Streitfällen zwischen angeschlossenen Verbänden kann das Exekutiv-Komitee als Vermittler angerufen werden.

    Das Exekutiv-Komitee ist verpflichtet, auch von sich aus einzugreifen, wenn Interessen oder die Einigkeit des Weltbundes bedroht sind. Zu diesem Zweck sind alle notwendigen Unterlagen von den Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Das Exekutiv-Komitee entscheidet nach Anhörung der Kontinentaldirektoren endgültig.

    3.3.1. Präsident und Vizepräsident

    Der Präsident und Vizepräsident überwachen die Administration und Geschäfte des Weltbundes.

    3.3.2. Generalsekretär

    Der Generalsekretär führt im Auftrag des Exekutiv-Komitees den Schriftverkehr des Weltbundes. Er verfasst die Berichte, führt die Protokolle und erledigt den laufenden Schriftwechsel des Weltbundes.

    3.3.3. Schatzmeister

    Der Schatzmeister ist verantwortlich für den Einzug der Jahresbeiträge bei den Mitgliederverbänden und ausserordentlichen Mitgliedern des Weltbundes.

    Er führt die permanenten Adresslisten des Weltbundes und führt neben dem Generalsekretär die weitere Kontaktstelle des Weltbundes

    3.4. Kontinentaldirektoren

    Der Kongress wählt, für eine Amtsdauer von vier (4) Jahren die 5 Kontinentaldirektoren
    aus folgenden Regionen:

    Nord- und Südamerika, Afrika- naher Osten, Europa, Asien und dem Pazifischen Raum.

    Die Kontinentaldirektoren werden aus Mitgliederverbänden gewählt, welche nicht dem Exekutiv-Komitee angehören.

    Die Kontinentaldirektoren betreuen die Verbände ihrer Regionen und beraten das Exekutiv-Komitee in allen wichtigen Angelegenheiten des Weltbundes, insbesondere in beruflichen Bereichen, in Aus- und Weiterbildungsfragen, sowie der Durchführung von Wettbewerben.

    3.5. Weltbund Ambassador

    In der Regel wird scheidender Weltbundpräsident für eine Amtsdauer zum Ambassdor ernannt. Der Ambassador unterstützt und berät den Exekutivausschuss und kann für

    spezielle Aufgaben berufen werden.

    3.6. Kulinarisches Komitee

    Der Vorstand benennt ein Kulinarisches Komitee mit dem Auftrag Richtlinien und Regeln über Internationale Kochkunstausstellungen und Wettbewerbe zu erstellen und weiter zu entwickeln. Die Überwachung der korrekten Durchführung solcher Wettbewerbe wie die

    Qualifikationskriterien der vom Weltbund akkreditierten Juroren und deren Instruktion.

Page 3 of 6

Copyright©2004 World Association of Cooks Societies. All rights reserved.
Website powered by Bytes Asia (S) Pte Ltd, a subsidiary of Peter Knipp Holdings Pte Ltd