3. Organe
3.1. Weltbund - Kongress
In der Regel findet alle zwei Jahre
in Form eines Kongresses eine Mitgliederversammlung
statt.
Der Kongress ist mit einer zwölfwöchigen
(12) Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung vom
Exekutiv-Board einzuberufen.
Religiöse und landespolitische
Themen sind ausgeschlossen.
Jeder Mitgliedverband kann mit einer
( 1 ) Stimme am Kongress vertreten werden.
Die von den Verbänden bestimmten
offiziellen Delegierten sind dem Exekutiv-Board
bis 14 Tage vor dem Kongress schriftlich zu melden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass
noch weitere Verbandsvertreter delegiert werden
können. Die Reisekosten aller Verbandsdelegierten
gehen zu Lasten der entsendenden Verbände.
Verbände, welche verhindert sind,
einen eigenen Vertreter zum Kongress zu entsenden,
haben das Recht, sich durch einen anderen Mitgliedverband
vertreten zu lassen. Dies muss mindestens zwei (2)
Wochen vor dem Kongress dem Exekutiv-Komitee gemeldet
werden.
Es kann nur eine ( 1 ) Stimme vertreten werden.
Der Kongress als höchste Instanz
des Weltbundes entscheidet über alle wichtigen
Angelegenheiten, welche auf der Tagesordnung aufgeführt
sind, mit Stimmenmehrheit.
Das Exekutive-Board oder mindestens
5 stimmberechtigte und anwesende Landesverbände
können geheime Abstimmungen verlangen.
Die Delegierten wählen alle vier
(4) Jahre das Exekutive-Komitee, respektive den
nationalen Verband, welcher das Exekutiv-Board stellen
wird, sowie die jeweiligen Kontinentaldirektoren.
Statutenänderungen bedürfen
der Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Kongressteilnehmer.
Der Kongress entscheidet als letzte
Instanz über Meinungsverschiedenheiten innerhalb
des Weltbundes. Den Schiedsspruch haben alle dem
Weltbund angehörenden Verbände in demokratischer
Weise zu akzeptieren.
Am Ende eines jeden Kongresses bestimmen
die Delegierten den übernächsten Kongressort
( vier Jahre im Voraus ).
Der folgende Kongressort ( in 2 Jahren
) wird von den Delegierten bestätigt.
Der Präsident sorgt während
des Kongresses für Ruhe und Ordnung.
Er kann Teilnehmern, welche sich nicht
an die Tagesordnung oder an die Statuten halten
oder die Versammlung nicht respektieren, das Wort
entziehen.
3.2. Vorstand
Das Vorstand setzt sich aus dem Exekutiv-Komitee
und den Kontinentaldirektoren zusammen. Der Präsident
beruft die Sitzungen ein und leitet dieselben. Er
ist verpflichtet eine Sitzung einzuberufen, wenn
dies drei Mitglieder des Vorstandes verlangen und
es die finanzielle Lage des Weltbundes gestattet.
Der Vorstand tritt üblicherweise
einmal pro Jahr zu einer Sitzung zusammen.
3.3. Exekutiv-Board
Der Weltbund wird geführt vom
Exekutiv-Komitee, welches sich aus dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär
und dem Schatzmeister zusammensetzt.
Das Exekutiv-Komitee hat seinen Sitz
in dem Land, aus welchem der vom Kongress gewählte
Präsident stammt. Der Präsident nominiert
den Vizepräsident, den Generalsekretär
und auf Vorschlag des Schweizer Kochverbandes, den
Schatzmeister.
Das Mandat dauert vier (4) Jahre.
In Streitfällen zwischen angeschlossenen
Verbänden kann das Exekutiv-Komitee als Vermittler
angerufen werden.
Das Exekutiv-Komitee ist verpflichtet,
auch von sich aus einzugreifen, wenn Interessen
oder die Einigkeit des Weltbundes bedroht sind.
Zu diesem Zweck sind alle notwendigen Unterlagen
von den Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
Das Exekutiv-Komitee entscheidet nach Anhörung
der Kontinentaldirektoren endgültig.
3.3.1. Präsident und Vizepräsident
Der Präsident und Vizepräsident
überwachen die Administration und Geschäfte
des Weltbundes.
3.3.2. Generalsekretär
Der Generalsekretär führt
im Auftrag des Exekutiv-Komitees den Schriftverkehr
des Weltbundes. Er verfasst die Berichte, führt
die Protokolle und erledigt den laufenden Schriftwechsel
des Weltbundes.
3.3.3. Schatzmeister
Der Schatzmeister ist verantwortlich
für den Einzug der Jahresbeiträge bei
den Mitgliederverbänden und ausserordentlichen
Mitgliedern des Weltbundes.
Er führt die permanenten Adresslisten
des Weltbundes und führt neben dem Generalsekretär
die weitere Kontaktstelle des Weltbundes
3.4. Kontinentaldirektoren
Der Kongress wählt, für
eine Amtsdauer von vier (4) Jahren die 5 Kontinentaldirektoren
aus folgenden Regionen:
Nord- und Südamerika, Afrika-
naher Osten, Europa, Asien und dem Pazifischen Raum.
Die Kontinentaldirektoren werden aus
Mitgliederverbänden gewählt, welche nicht
dem Exekutiv-Komitee angehören.
Die Kontinentaldirektoren betreuen
die Verbände ihrer Regionen und beraten das
Exekutiv-Komitee in allen wichtigen Angelegenheiten
des Weltbundes, insbesondere in beruflichen Bereichen,
in Aus- und Weiterbildungsfragen, sowie der Durchführung
von Wettbewerben.
3.5. Weltbund Ambassador
In der Regel wird scheidender Weltbundpräsident
für eine Amtsdauer zum Ambassdor ernannt. Der
Ambassador unterstützt und berät den Exekutivausschuss
und kann für
spezielle Aufgaben berufen werden.
3.6. Kulinarisches Komitee
Der Vorstand benennt ein Kulinarisches
Komitee mit dem Auftrag Richtlinien und Regeln über
Internationale Kochkunstausstellungen und Wettbewerbe
zu erstellen und weiter zu entwickeln. Die Überwachung
der korrekten Durchführung solcher Wettbewerbe
wie die
Qualifikationskriterien der vom Weltbund
akkreditierten Juroren und deren Instruktion.