4. Aufgaben
Die freundschaftlichen Beziehungen
zwischen den Mitgliedverbänden herzustellen
und zu pflegen. Die Verbände sind zu gegenseitigem
Respekt und Beistand anzuhalten.
4.1. Interessenvertretung
Der Weltbund will die allgemeinen
Standesinteressen vertreten, das Ansehen des Berufsstandes
anheben, die Kochkunst durch die Anwendung und Verbreitung
der Erkenntnisse der modernen Ernährung, neuer
Technologien mit den angeschlossenen Verbände
fördern.
4.2. Unterstützung
Den angeschlossenen Verbänden,
welche ihren Beitragspflichten nachgekommen sind,
sind von anderen Verbänden moralische, wenn
möglich auch materielle Unterstützung
zu gewähren.
4.3. Int. Kochkunstausstellungen /
Kochwettbewerbe
Landesverbände, welche zu internationalen
Kochkunstausstellungen Nationalmannschaften einladen,
haben rechtzeitig / mindestens zwei Jahre vor dem
Event, die Genehmigung des Weltbundes der Kochverbände
über das Kulinarische Komitee für die
Durchführung einzuholen.
Der veranstaltende Verband muss Mitglied
des Weltbundes sein und den Jahresbeitrag entrichtet
haben. Mitgliedverbände, welche mit den Zahlungen
im Rückstand sind, erhalten keine Genehmigung
für die Durchführung von internationalen
Wettbewerben.
Solche Verbände haben auch kein
Anrecht ein Nationalteam zu entsenden.
Wird die Genehmigung erteilt, so wird
vom Weltbund eine Gebühr erhoben, welche dem
Tresorier des Weltbundes zu bezahlen ist. Solche
Gebühren können von den nationalen Ausstellungsorganisationen
verlangt werden. Sind nationale Ausstellungsorganisationen
ausserordentliche Mitglieder im Weltbund, werden
diese Gebühren nicht erhoben.
Solche Ausstellungen und Kochwettbewerbe
sind in den offiziellen Informationsorganen des
Weltbundes mindestens zwei (2) Jahre zuvor bekannt
zu machen; erst nach der Genehmigung durch den Weltbund,
können an die nationalen Verbände offizielle
Einladungen verschickt werden.
Der veranstaltende Verband hat zu
sichern, dass die vom Weltbund herausgegebenen Richtlinien
und Reglemente für internationale Ausstellungen
eingehalten werden.
( Kulinarische Richtlinien für
Ausstellungen und Wettbewerbe )
4.4. Kommunikation / Informationsaustausch
Die Mitgliederverbände sind gehalten,
sich gegenseitig im Austausch die von ihnen herausgegebenen
Zeitungen und Zeitschriften zuzustellen.
Ist dies nicht möglich, so können
Informationen an andere Mitgliedverbände über
die Kontinentaldirektoren oder den Generalsekretär
des Weltbundes weiter geleitet werden.
Über die Website www.wacs2000.org
des Weltbundes werden auf elektronischem Wege Informationen
ausgetauscht.
4.5. Nachweis der Mitgliedschaft
Die einzelnen Verbände sollten
ihren Mitgliedern einen Nachweis abgeben, mit dem
sie sich auch gleichzeitig als Mitglied des Weltbundes
ausweisen können.