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WACS Satzungen 2002



    4. Aufgaben

    Die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedverbänden herzustellen und zu pflegen. Die Verbände sind zu gegenseitigem Respekt und Beistand anzuhalten.

    4.1. Interessenvertretung

    Der Weltbund will die allgemeinen Standesinteressen vertreten, das Ansehen des Berufsstandes anheben, die Kochkunst durch die Anwendung und Verbreitung der Erkenntnisse der modernen Ernährung, neuer Technologien mit den angeschlossenen Verbände fördern.

    4.2. Unterstützung

    Den angeschlossenen Verbänden, welche ihren Beitragspflichten nachgekommen sind, sind von anderen Verbänden moralische, wenn möglich auch materielle Unterstützung zu gewähren.

    4.3. Int. Kochkunstausstellungen / Kochwettbewerbe

    Landesverbände, welche zu internationalen Kochkunstausstellungen Nationalmannschaften einladen, haben rechtzeitig / mindestens zwei Jahre vor dem Event, die Genehmigung des Weltbundes der Kochverbände über das Kulinarische Komitee für die Durchführung einzuholen.

    Der veranstaltende Verband muss Mitglied des Weltbundes sein und den Jahresbeitrag entrichtet haben. Mitgliedverbände, welche mit den Zahlungen im Rückstand sind, erhalten keine Genehmigung für die Durchführung von internationalen Wettbewerben.

    Solche Verbände haben auch kein Anrecht ein Nationalteam zu entsenden.

    Wird die Genehmigung erteilt, so wird vom Weltbund eine Gebühr erhoben, welche dem Tresorier des Weltbundes zu bezahlen ist. Solche Gebühren können von den nationalen Ausstellungsorganisationen verlangt werden. Sind nationale Ausstellungsorganisationen ausserordentliche Mitglieder im Weltbund, werden diese Gebühren nicht erhoben.

    Solche Ausstellungen und Kochwettbewerbe sind in den offiziellen Informationsorganen des Weltbundes mindestens zwei (2) Jahre zuvor bekannt zu machen; erst nach der Genehmigung durch den Weltbund, können an die nationalen Verbände offizielle Einladungen verschickt werden.

    Der veranstaltende Verband hat zu sichern, dass die vom Weltbund herausgegebenen Richtlinien und Reglemente für internationale Ausstellungen eingehalten werden.

    ( Kulinarische Richtlinien für Ausstellungen und Wettbewerbe )

    4.4. Kommunikation / Informationsaustausch

    Die Mitgliederverbände sind gehalten, sich gegenseitig im Austausch die von ihnen herausgegebenen Zeitungen und Zeitschriften zuzustellen.

    Ist dies nicht möglich, so können Informationen an andere Mitgliedverbände über die Kontinentaldirektoren oder den Generalsekretär des Weltbundes weiter geleitet werden.

    Über die Website www.wacs2000.org des Weltbundes werden auf elektronischem Wege Informationen ausgetauscht.

    4.5. Nachweis der Mitgliedschaft

    Die einzelnen Verbände sollten ihren Mitgliedern einen Nachweis abgeben, mit dem sie sich auch gleichzeitig als Mitglied des Weltbundes ausweisen können.

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