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WACS Satzungen 2002



    5. Finanzen

    5.1. Einnahmen / Beiträge / Jahreszahlungen

    Der Weltbund finanziert sich und seine Aufgaben aus den ordentlichen Beiträgen der ihm angehörenden Verbände, ausserordentlichen Mitgliedern, aus Genehmigungsgebühren für

    Ausstellungen und Wettbewerben, wie aus Kapitalerträgen und Spenden.

    Die dem Weltbund angehörenden Verbände bezahlen einen Jahresbeitrag welcher
    vom Vorstand festgelegt wird.

    Die ausserordentlichen Mitglieder des Weltbundes zahlen eine Jahresbeitrag welcher
    vom Vorstand festgelegt wird.

    Dieser Beitrag ist jährlich, spätestens bis zum 31. März, auf das vom Schatzmeister angegebene Bankkonto einzubezahlen.

    5.2. Vermögensverwaltung

    Das Vermögen des Weltbundes wird vom Schatzmeister nach den Weisungen des Schweizerischen Kochverbandes und des Exekutiv-Komitees angelegt und verwaltet.

    5.3. Ausgaben

    Aus den Mitteln des Weltbundes sind zu zahlen:

    a) Allgemeine Verwaltungskosten des Weltbundes

    b) Die Reise- und Aufenthaltskosten des Vorstandes und des Culinary Comitee zu offiziellen Sitzungen.

    c) Einen Beitrag an die Administrationskosten des Kongresses ist nach Absprache sowie Genehmigung durch das Exekutiv-Komitees möglich

    5.4. Vollmachten

    Der Weltbund wird rechtskräftig vertreten und verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten oder Vizepräsidenten mit dem Generalsekretär oder dem Schatzmeister.

    Über das Guthaben des Weltbundes wird wie folgt verfügt:

    a) Bis zum Betrag von Fr. 5000.—(Schweizer Franken) durch Einzelunterschrift des Schatzmeisters.

    b) Über Beträge von mehr als Fr. 5000.— (Schweizer Franken) durch Kollektivunterschrift des Präsidenten, Vizepräsidenten oder des Generalsekretärs des Weltbundes mit dem Schatzmeister des Weltbundes oder dem Präsidenten des Schweizer Kochverbandes.

    5.5. Rechnungsprüfer

    Der Kongress wählt jeweils aus den Reihen der offiziellen Delegierten drei Rechnungsprüfer, welche nicht einem der Länder des Vorstandes angehören dürfen, welche die Bücher und Belege der letzten zwei Rechnungsjahre zu prüfen haben und anschliessend dem Kongress einen Rechnungsprüfungs-Bericht abgeben.

    Die jährliche Finanzabrechnung des Weltbundes wird ebenfalls von der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission der Hotel&Gastro Union sowie von der Treuhandfirma “Price WaterhouseCoopers”, Luzern, geprüft

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