6.1. Ehrenpräsident des Weltbundes
6.2. Ehrenmitglieder des Weltbundes
Auf Antrag von dem Weltbund angeschlossenen
Verbänden oder des Vorstandes kann der Kongress
Persönlichkeiten, welche sich um den Weltbund
und den Kochberuf besonders grosse Verdienste erworben
haben, den Titel Ehrenmitglied des Weltbundes der
Kochverbände verleihen.
Die Anträge sind an das Exekutive-Komitee
zu richten, welches die Vorschläge dem Kongress
zur Genehmigung unterbreitet. Die Nominationen für
Ehrenmitglieder müssen mindestens sechs (6)
Monate vor dem Kongress angemeldet sein.
Ehrenmitglieder erhalten eine Ernennungsurkunde
und die Weltbundmedaille am Band.
Die Zahl der Ehrenmitglieder kann
nie höher sein als die dem Weltbund angehörenden
aktiven Verbände.