6.1. WACS Ehrenpräsident
6.2. WACS Ehrenmitglieder
6.2.1. Auf Antrag von den WACS angeschlossenen
Mitgliedsver-bänden oder des WACS Vorstandes
kann der Kongress Persönlichkeiten, welche
sich um den Weltbund und den Kochberuf besonders
grosse Verdienste erworben haben, den Titel „Ehrenmitglied
des Weltbundes der Kochverbände“ verleihen.
6.2.2. Nominierungen müssen von
dem zuständigen WACS Kontinentaldirektor dem
WACS Präsidium vorgelegt werden.
6.2.3. Diese Nominierungen müssen
schriftlich drei (3) Monate vor dem Kongress vorliegen.
6.2.4. Ein kurzer Lebenslauf und entsprechende
Begründungen über den nominierten Kandidaten
sollten dem WACS Präsidium eingereicht werden.
6.2.5. Ehrenmitglieder erhalten eine
Ernennungsurkunde und die WACS-Medaille am Bande.
6.2.6. Die Zahl der Ehrenmitglieder
kann nie höher sein als die dem WACS angehörenden
aktiven Verbände.